Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) wurde 1952
in Hannover gegründet und verfolgt ausschließlich
mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie wirtschaftliche Zwecke. (§§ 51 ff Abgabenordnung).
Rechtlich ist die Johanniter-Unfall-Hilfe (JHU) ein eingetragener
Verein des privaten Rechts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die JUH ist ein Fachverband des Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) und als freiwillige Hilfsgesellschaft
im Sinne des 1. Genfer Abkommens (Art. 26) vom 12. August 1949 anerkannt.
Die JUH gliedert sich in Niedersachsen und Bremen in fünf
Regionalverbände mit den jeweiligen Regionalgeschäftsstellen
Hannover, Northeim, Braunschweig, Oldenburg und Bremen auf.
Zu den Aufgaben der JUH gehören u. a.:
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Menüservice
- Hausnotruf
- Patiententransfer und Behindertenfahrdienst
- Rettungsdienst und Krankentransport
- Bevölkerungsschutz/Katastrophenschutz
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