Die Hausbank München ist seit ihrer Gründung
im Jahre 1908 eine Geschäftsbank mit engen Beziehungen zu Haus
& Grund. Sie ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes
Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen, die
u.a. den betragsmäßig unbegrenzten Schutz sämtlicher
Einlagen gewährt, wozu selbstverständlich auch die Einlagen
auf Mietkautionskonten zählen.
Das Gesetz bestimmt, dass Mietkautionen
- getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Geldinstitut
anzulegen sind und
- mit dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz zu verzinsen
sind.
Der Kautionsservice der Hausbank
München:
Ein Mietkautionskonto muss nicht
mit einem Zeit raubenden, teueren und undurchschaubaren Arbeitsaufwand
verbunden sein.
Die Hausbank München bietet:
ein kosten- und sparbuchfreies Treuhand-Sparkonto,
das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Es wird auf den Namen des jeweiligen Vermieters als Treuhänder
und für den jeweiligen Mieter als Treugeber geführt. So
werden Vermieter "nebenbei" auch von allen Sparbüchern
und lästigen Tresorverwaltungen befreit. Ein direkter
freier Zugriff auf die angelegte Kautionssumme ist dem
Vermieter jederzeit garantiert.
Das große Plus:
Übersichtlich und klar geordnet nach Objekten und Mietern,
erhält jeder Vermieter seine persönlichen Jahres-Informationen,
eine detailgenaue Aufstellung aller Kapitalbeträge
und Zinsgutschriften der jeweils verwalteten Mietkautionskonten.
Eine persönliche Steuerbescheinigung für den Mieter gibt's
natürlich dazu, automatisch und direkt. Ganz ohne Extra-Aufwand
für den Vermieter. Einfach per Versand von der Bank
an alle Mieter. So hat jeder einzelne stets die Möglichkeit,
die Anrechnung eventuell einbehaltener Zinsabschlagsteuer bei seinem
Finanzamt zu beantragen.
Ihr Gewinn:
Das Vertrauen, das die Mitglieder von Haus & Grund der Hausbank
München entgegenbringen wird zum Jahresende mit einer Aufwandsentschädigung
belohnt:
Auf die jeweils bis zum Jahresende unterhaltenen Kautionssparguthaben
vergütet die Hausbank München eine Aufwandsentschädigung
an den Vermieter (den im Kundenstammblatt eingetragenen
Kontoinhaber) zusätzlich zu den Zinsen für den
Mieter. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet
sich nach der Gesamtanlagesumme des Kautionssparguthabens.
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