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Mietanpassungen werden zukünftig
sehr viel schwieriger. Ab Juli 2022 kommt die Mietspiegelreform,
die unter dem Strich nur noch „qualifizierte Mietspiegel“
als belastbares Begründungsmittel einer begehrten Mieterhöhung
bestehen lässt. In der Erstellung sind sie aufwändig, langwierig
und teuer. Denn die verarbeiteten Daten müssen nach anerkannten wissenschaftlichen
Methoden erhoben werden. „Einfache Mietspiegel“ bleiben zwar
formal anerkannt; ob sie aber im Streitfalle ein Mieterhöhungsverlangen
stützen können, bleibt vage. Denn ihre Aussagekraft unterliegt
dem freien Ermessen des entscheidenden Richters. Und vor allem: Für
Gemeinden ab 50.000 Einwohnern wird es eine Mietspiegelpflicht geben.
Durch wen sie erfüllt werden wird, entscheidet „die nach Landesrecht
zuständige Behörde“. Vereinsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst erklärt dazu: "Viele
Gemeindekassen leiden seit Jahren. Deshalb wird eine Gemeinde darauf hinwirken,
den günstigeren - aber künftig wenig sicheren - einfachen Mietspiegel
einzuführen oder aufrechtzuerhalten, zumindest wenn sie 50.000 Einwohner
oder mehr zählt." In jedem Fall muss auch dann ein neuer
Datensatz über die zu verarbeitenden Mietpreise mit einem Betrachtungszeitraums
von 6 Jahren erhoben werden. Das kostet wieder Geld. Deshalb die notgedrungene Empfehlung von Haus & Grund: jetzt noch
schnell Mietanpassungsmöglichkeiten prüfen, bevor das schon
verkündete Mietspiegelreformgesetz in Kraft tritt. Nähere Informationen erhalten Mitglieder beim Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Achim e.V. Haus & Grund Achim ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Pressekontakt: Herbergstraße 7, 28832 Achim |
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