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Vereinfachte Bestrafung von Graffiti im Bundestag beschlossen |
Der Bundestag hat in seiner 182. Sitzung am 17. Juni 2005 eine Änderung der §§ 303, 304 des Strafgesetzbuches (StGB) beschlossen. Mit der Änderung soll zukünftig die Verurteilung von Graffiti-Schmierern erleichtert werden. Bisher: Neu ist:
Die nun verabschiedete Gesetzesänderung ergänzt damit die gleich lautenden Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion und des Bundesrats um das Tatbestandsmerkmal der „vorübergehenden Veränderung“. Deren Entwürfe sahen eine Bestrafung bei einer nicht nur unerheblichen Veränderung des Erscheinungsbilds einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten vor. Die von Graffiti betroffenen Hauseigentümer werden auch mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung leben können. Wer nachts mit einer Spraydose Wände beschmiert, verändert in jedem Fall das Erscheinungsbild einer Sache – und zwar erheblich und dauerhaft. © Haus & Grund Niedersachsen |
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