Wohnungseigentum und Wohnungseigentümer
Gesetzgebung - Rechtsprechung - Praxis
In Deutschland gibt es inzwischen rund 4,5 Millionen Eigentumswohnungen
und etwa rund 3 Millionen Wohnungseigentümer.
Die meisten Wohnungseigentümer, ob Selbstnutzer oder vermietender
Eigentümer, sind in und mit ihrem "Eigenheim in der Etage",
wie man die Eigentumswohnung auch genannt hat, zufrieden.
Dennoch bleibt es nicht aus, dass auch unter Wohnungseigentümern
oder zwischen ihnen und dem Verwalter Differenzen oder gar Streitigkeiten
auftreten.
Für diese Fälle ist es immer gut, wenn man sich in seinen
Rechten und Pflichten auskennt, die im Bereich des Wohnungseigentums
durch das Gesetz, durch Vereinbarungen und durch Beschlüsse
der Wohnungseigentümer geregelt sind.
Die vorliegende Broschüre will die Wohnungseigentümer
mit den wichtigsten dieser Regelungen vertraut machen.
Das beginnt mit der Darstellung der gesetzlichen Definition der
Begriffe Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum und erläutert damit, was dem Einzelnen
allein oder allen Eigentümern gemeinsam gehört, und führt
über Zahlungs-, Instandhaltungs- und Gebrauchspflichten sowie
der Verwalterpflichten bis hin zur Darstellung des Rechtsweges,
wenn eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten nicht möglich
ist und das Gericht eingeschaltet werden muss.
Diese Broschüre ist kein juristischer Kommentar, sondern soll
in einer für alle Leser verständlichen Form zu einer besseren
Information der Wohnungseigentümer beitragen.
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