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Wohnungseigentum und Wohnungseigentümer
Gesetzgebung - Rechtsprechung - Praxis

In Deutschland gibt es inzwischen rund 4,5 Millionen Eigentumswohnungen und etwa rund 3 Millionen Wohnungseigentümer.

Die meisten Wohnungseigentümer, ob Selbstnutzer oder vermietender Eigentümer, sind in und mit ihrem "Eigenheim in der Etage", wie man die Eigentumswohnung auch genannt hat, zufrieden.

Dennoch bleibt es nicht aus, dass auch unter Wohnungseigentümern oder zwischen ihnen und dem Verwalter Differenzen oder gar Streitigkeiten auftreten.

Für diese Fälle ist es immer gut, wenn man sich in seinen Rechten und Pflichten auskennt, die im Bereich des Wohnungseigentums durch das Gesetz, durch Vereinbarungen und durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer geregelt sind.

Die vorliegende Broschüre will die Wohnungseigentümer mit den wichtigsten dieser Regelungen vertraut machen.
Das beginnt mit der Darstellung der gesetzlichen Definition der Begriffe Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und erläutert damit, was dem Einzelnen allein oder allen Eigentümern gemeinsam gehört, und führt über Zahlungs-, Instandhaltungs- und Gebrauchspflichten sowie der Verwalterpflichten bis hin zur Darstellung des Rechtsweges, wenn eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten nicht möglich ist und das Gericht eingeschaltet werden muss.

Diese Broschüre ist kein juristischer Kommentar, sondern soll in einer für alle Leser verständlichen Form zu einer besseren Information der Wohnungseigentümer beitragen.

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