Wohnungsmodernisierung
Planung, Ankündigung, Durchsetzung und Mieterhöhung
Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung sind für die
Erhaltung der Bausubstanz und des Immobilienwerts unverzichtbar
notwendig.
Im Jahre 2002 haben nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts
Icon für die Landesbausparkassen 70 % der Haus- und Wohnungseigentümerhaushalte
und 59 % der Mieterhaushalte ihre Häuser und Wohnungen
modernisiert. Neben dem Neubauvolumen haben die Bauleistungen,
die auf eine Verbesserung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
gerichtet sind, erhebliches Gewicht. Die bestandsbezogenen Bauleistungen
übertreffen seit dem Jahre 2001 das Neubauvolumen und halten
einen Anteil von 58 % am realen Wohnungsbauvolumen von insgesamt
120 Mrd. Euro. Die Prognose für 2003 geht bei diesen Leistungen
von einem weiteren Zuwachs um rund 4 % pro Jahr aus.
Die Belastung des Vermieters mit Investitionsmitteln führt
bei vermietetem Wohnraum zur Frage nach Beteiligungsmöglichkeiten
der Mieter. Baubedingte Beeinträchtigungen und höhere
Mietbelastungen motivieren umgekehrt Abwehrhaltungen der Betroffenen.
Viele Ausnahmen vom Duldungsgrundsatz erschweren die rechtlich
einwandfreie und wirtschaftlich sinnvolle Vorbereitung, Organisation
und Durchführung modernisierender Baumaßnahmen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung haben hohe formelle und sachlische
Anforderungen an eine wirksame Mieterhöhung nach Modernisierung
gesdchaffen. Die Mietrechtsreform im Jahre 2001 ist davon nicht
abgerückt.
Hier setzt die Broschüre an. Sie zeigt den chronologischen
Ablauf einer Modernisierungsmaßnahme und vermittelt
die notwendigen Kenntnisse zu ihrer Durchsetzung.
An den entsprechenden Stellen sind die denkbaren Reaktonsmöglichkeiten
vom Vermieter und Mieter eingeschoben.
Ausführliche Rechenbeispiele, die lexikalische
Verwertung der Rechtsprechung zu einzelnen Baumaßnahmen
und zu den notwendigen Formalien der vom Vermieter abzugebenden
Erklärungen sollen im Zusammenhang mit Mustertexten
und Checklisten hierzu den Benutzerkreis größtmögliche
Sicherheit bei der Vorbereitung, Durchsetzung und bei der Abwehr
modernisierender Baumaßnahmen und Mieterhöhungen geben.
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