Vorsorge für den Lebensabend
- Gestaltung von Testament & Erbvertrag
- Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
- Konfliktfall: Pflegebedürftigkeit, Sozialhilferegress und
Ehescheidung
Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des 2. Weltkrieges
wird Deutschland zu einem „normalen“ Erbenland. Nicht
nur die Bestände des Geldvermögens sind angewachsen, sondern
auch die Wohneigentumsquote ist allein in den letzten 25 Jahren
um rund 10 % gestiegen, bei den über 50-jährigen Haushalten
sogar um fast 20 Punkte auf rund 60 %. Nach Schätzungen von
empirica werden derzeit Jahr für Jahr rund 145 Milliarden
Euro vererbt. In der Hälfte aller Erbrechtsfälle
– knapp 400.000 mal pro Jahr – gehören auch Immobilien
dazu. Ihr Gesamtwert beträgt jährlich etwa 67 Milliarden
Euro. Bis zum Jahre 2010 werden nach Schätzungen rund 15,1
Millionen Haushalte Vermögenswerte für 2 Billionen Euro
erben. Dafür fallen jährlich rund 3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer
an. Mindestens die Hälfte dieses Steueraufkommens wird dem
Fiskus geschenkt und könnte durch eine bessere Planung und
Gestaltung der Vermögensnachfolge vermieden werden.
Die Broschüre "Vorsorge für den Lebensabend"
stellt alle Facetten der Vorsorge für den Lebensabend vor und
widmet sich hierbei neben der Vorbereitung des eigenen Vermögens
vor Übergabe an die (späteren) Erben auch der Erstellung
von Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.
Besonderes Gewicht wird über die Gestaltung der Vermögensnachfolge
hinaus auf Problembereiche wie den Eintritt von Pflegebedürftigkeit,
Unterhaltspflichten und Sozialhilferegress, Auswirkungen von Ehescheidungen
sowie den Versuch des Zugriffs auf das Vermögen des noch lebenden
Erblassers gelegt.
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