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Mieterhöhung Gewerberaum

Auftretende Diskrepanzen zwischen Mieter und Vermieter zeigen sich themennotwendig besonders im Bereich der Mieterhöhung. Um die Rendige zu sichern, ist es für Vermieter erforderlich, die Miete in bestimmten Zeitabständen zu erhöhen. Dass dieser kaufmännisch zwingende Schritt bei Mietern aufgrund der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf wenig Gegenliebe stößt, liegt auf der Hand.

Um diesen Konflikt zu lösen, bedarf es eines Mietrechts, das die Funktion einer Friedensordnung ausfüllen kann und soll. Dennoch ist es trotz der großen Mietrechtsreform im Jahre 2001, der Wohnungsbaureform, der Schuldrechtsreform und er ZPO-Reform komplex, unübersichtlich und, insbesondere im Bereich der Regelungen zur Mieterhöhung, aus sich heraus nicht verständlich. Das Gesetz stellt an eine Mieterhöhung tief gestaffelte formale, inhaltliche und rechtliche Anforderungen.

Nur wenn die gesetzlich genau geregelten Voraussetzungen eingehalten werden, sind Mieterhöhungen oder Mieterhöhungsverlangen wirksam.

Gleichwohl ist innnerhalb des Gewerberaummietrechts eine Mieterhöhung unter rechtlichen Asprekten einfacher darzustellen als im Wohnraummietrecht. Korrektiv ist dabei aber häufig die Marktlage.

Die Broschüre führt in das Recht der Mietererhöhung bei Gewerbemietverhältnissen ein, beschreibt die dabei zu beachtenden Punkte im Einzelnen und widmet sich ebenso den denkbaren Reaktionen des Mieters.

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