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Keinen Plan?
Poker um Miethöhen und Leerstandsquoten

(ho) Bundes- und Landesregierung bemühen sich darum den Wohnungsbau anzukurbeln. Gebraucht werde insbesondere günstiger Wohnraum. Der soziale Wohnungsbau müsse dringend angekurbelt werden, wie Niedersachsens Ministerin Cornelia Rundt jüngst noch einmal hervorhob.

Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einer "Wohnungsbau-Offensive“. Jährlich sollen im Wohnungsneubau statt 270.000 mindestens 350.000 Einheiten geschaffen werden. Dies ist Teilforderung des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“, das dem Deutschen Bundestag innerhalb seines Abschlussberichts Handlungsempfehlungen vorgelegt hat. Erarbeitet wurde ein 10-Punkte-Programm. Länder und Kommunen sollen ihre Grundstücke verbilligt für den Sozialen Wohnungsbau anbieten. Bei der Vergabe soll die so genannte Konzeptqualität berücksichtigt werden. Erhöhte Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau sollen zweckgerichtet eingesetzt werden.

Mit einer Überarbeitung des Genossenschaftsrechts soll erreicht werden, dass auch kleinere Zusammenschlüsse leichter neu gegründet werden können. Private Investoren sollen steuerliche Anreize zur Schaffung günstigen Wohnraums bekommen. Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung sollen die Möglichkeit eröffnen, Wohnsiedlungen "nach zu verdichten" und Baulücken zu schließen. Auch in innerstädtischen Lagen sollen gemischte Nutzungen gefördert werden durch entsprechende Ausweisungen in Raumordnungs- und Bebauungsplänen. Das Bauen insgesamt soll günstiger werden. Dies soll durch ein typengebundenes Bauen (serielles Bauen) erreicht werden. Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen sollen im Bauwesen überprüft werden, nachdem erst zum Januar 2016 die energetischen Anforderungen an den Neubau nochmals verschärft und damit das Bauen verteuert worden ist. Auch soll es eine bessere Förderung für energiesparende Neubauten geben. Altengerechte und energetisch motivierte Umbauten von Quartieren sollen vorangetrieben werden. Mehrheitlich wird zudem vorgeschlagen die Grunderwerbsteuersätze auf ein investitionsfreundliches Niveau abzusenken und die Grundsteuer zu reformieren.

Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für einen effizienten und kostengünstigen Wohnungsbau massiv gebremst!

Durch die aktuellen Mietrechtspläne des Bundesjustizministeriums werden die skizzierten Bemühungen zunichte gemacht. Bauen, sanieren und vermieten wird wirtschaftlich unattraktiver.
Die Mietrechtsnovellen „jagen“ sich geradezu:

  • Am 1. Mai 2013 wurde das Modernisierungs- und Sanierungsrecht grundlegend überarbeitet, entgegen vorheriger Verlautbarungen nicht unbedingt einfacher anwendbar und nicht investitionsfreundlicher.
  • Gleichzeitig wurde eine Landesöffnungsklausel zur Senkung der Kappungsgrenze eingeführt, die den Ländern die Möglichkeit gibt, in angespannten Wohnungsmärkten die Mietentwicklung während des Vertragslaufs weiter zu dämpfen.
  • Dann folgte am 1. Juni 2015 die nächste Novelle. Mit dem Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung wurde bundesrechtlich die Ermächtigungsgrundlage für die Mietpreisbremse eingeführt. Auf dieser Grundlage können die Länder die zulässige Miete bei der Wiedervermietung in ausgewählten Wohngegenden auf die ortsübliche Miete +10 % begrenzen.
  • Jetzt wirft das Bundesjustizministerium ein erneutes „Mietrechtspaket II“ auf den Markt.
    Für das Investitionsklima fatal:
    Der Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei nachfolgenden Mieterhöhung berücksichtigt werden dürfen, soll von 11 auf 8 % gesenkt werden. Gleichzeitig ist für diese Mieterhöhung nach Modernisierung gleich eine doppelte Kappungsgrenze vorgesehen: Die Miete soll in einem Zeitraum von 8 Jahren um nicht mehr als 50 % und maximal 4 Euro pro Quadratmeter steigen können.
  • Zusätzlich zu der gedämpften Kappungsgrenze aus dem Jahr 2013 soll die Mietentwicklung auch während des Vertragslaufes weiter gedämpft werden können dadurch, dass die Rechnungszeiträume zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beim Mietspiegel von vier auf zehn Jahre verlängert werden sollen.

Das Land Niedersachsen bemüht sich zusätzlich, angespannten Wohnungsmärkte zumindest in Metropolen darzustellen, um die erwähnten Gesetze zur Einführung der Kappungsgrenze und der Mietpreisbremse umzusetzen.

Haus & Grund Niedersachsen lehnt all diese zusätzlichen Dirigismen ab.
Mit weiteren Eingriffen in die Mietenentwicklung und die Vertragsfreiheit ist noch keine einzige Sozialwohnung geschaffen worden.

© Dr. Hans Reinold Horst

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