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(ho) Jetzt ist es amtlich: Diese Frage ist in der juristischen Fachliteratur streitig geworden (dazu Horst; Mietrechtliche Auswirkungen eines erweiterten Widerrufsrechts nach der Verbraucherrechterichtlinie, DWW 2015, S. 2 ff) und hat für die Praxis eine hohe Bedeutung: Hätte nämlich der Mieter durch einen Widerruf seine Zustimmungserklärung zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters vom Tisch nehmen können, dann hätte der Vermieter auf Zustimmung klagen müssen. Die Mieterhöhung wäre zunächst einmal nicht wirksam geworden. Neben wirtschaftlichen Nachteilen hätte das für den Vermieter auch ein ganzes Bündel rechtlicher Probleme nach sich gezogen. Das AG Spandau hat als erstes Gericht in Deutschland dazu richtig entschieden und bestätigt, das Mieterhöhungsverlangen und daraufhin erteilte Zustimmungserklärungen nicht dem neuen Widerrufsrecht für Verbraucherverträge und Fernabsatzverträge unterfallen. © Dr. Hans Reinold Horst |
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